03. August 2022
Neues aus der Finanzwelt
Inhalt
1. Auszeichnung als Top Vermögensverwalter vom Wirtschaftsmagazin Capital - zum 4. Mal in Folge
Spitzenergebnis für die AnCeKa Vermögensbetreuungs AG (Anlage Center Kaufbeuren) in Kaufbeuren und Memmingen: Vom Wirtschaftsmagazin „Capital“ (Ausgabe 7/2022) ist der Finanzprofi seit Beginn zum vierten Mal ausgezeichnet worden.
Für Privatanleger ist es kaum möglich einen Überblick in der Branche der unabhängigen Vermögensverwalter zu bekommen. Deshalb hat das Münchner Institut für Vermögensaufbau (IVA) mit dem „Capital“ über 39.738 anonymisierte Depot-Daten von 105 Vermögensverwaltern analysiert.
Im Ergebnis ist die Portfolio-Struktur, die Produktumsetzung, die Kosteneffizienz, Wertentwicklung und das Risikomanagement überprüft worden. „Bei Anbietern, bei denen Portfolio-Struktur und Effizienz gut sind, kann man davon ausgehen, dass auch der langfristige Anlageerfolg stimmt“, erläuterte IVA-Vorstand Andreas Ritter.
Im süddeutschen Raum haben nur wenige Vermögensverwalter, darunter die AnCeKa AG, die Auszeichnung als „Top-Vermögensverwalter“ in der ausgewogenen Anlagestrategie mit der Höchstnote von 5 Sternen erhalten. In den Strategien „konservativ“ und „chancenorientiert“ gab es für die AnCeKa die Note „sehr gut“ mit jeweils vier Sternen.
2. Allgemeiner Marktkommentar
Der Krieg in der Ukraine, anhaltende Lieferkettenprobleme und die hohe Inflation mit den darauffolgenden Zinserhöhungen hielten die Börsen fest im Griff. Hohe Kursverluste gab es sowohl an den Renten- als auch an den Aktienmärkten.
Aktienmärkte
Die Zinswende blieb auch für die Aktienmärkte der Hauptbelastungsfaktor. Insbesondere Technologie-Aktien litten unter der Erwartung, dass die US-Notenbank die Zinsen zur Inflationsbekämpfung schneller und weiter anheben werde.
Die von großen US-Technologiekonzernen geprägten Leitindizes der Nasdaq, der Nasdaq Composite und der Nasdaq-100-Index, beendeten das zweite Quartal mit einem Verlust von 22,4 bzw. 22,5 Prozent. Die für den gesamten US-Aktienmarkt repräsentativeren Indizes Dow Jones Industrial Average und S&P-500 verloren im zweiten Quartal 11,3 bzw. 16,4 Prozent. Seit dem kurz nach dem Jahreswechsel markierten Rekordstand bei 4.818,6 Punkten hat der S&P-500-Index über 20 Prozent verloren und befindet sich damit in einem Bärenmarkt. Im ersten Halbjahr 2022 sind die Kursgewinne des gesamten Jahres 2021 wieder verloren gegangen.
Die europäischen Aktienmärkte litten stärker unter dem Kriegsausbruch. Im zweiten Quartal war jedoch die Abwärtsdynamik in Europa etwas geringer als an der Wallstreet. Der Leitindex für die Euro-Zone, der Euro-STOXX-50, verlor 11,5 Prozent auf einen Stand von 3.454,9 Zählern. Der DAX verlor im zweiten Quartal 11,3 Prozent auf 12.783,8 Punkte.
Anleihen- und Devisenmärkte
An den Rentenmärkten setzten sich die hohen Kursverluste aus dem ersten Quartal fort, sodass das erste Halbjahr, gemessen an der nominalen Summe der Kursverluste, den größten Anleihen-Crash der Geschichte brachte. Die Aussicht auf weitere Leitzinserhöhungen ließ die Renditen an den Anleihemärkten weiter steigen. Die Verzinsung für US-Staatsanleihen mit zehn Jahren Laufzeit stieg im zweiten Quartal um 0,69 Prozentpunkte auf 3,03 Prozent. In der Spitze wurden 3,48 Prozent erreicht, mehr als am Hochpunkt des vorausgegangenen Zinszyklus im Jahr 2018 mit 3,25 Prozent. Dies ist der höchste US-Zins seit 2011.
Die Rendite zehnjähriger deutscher Bundesanleihen stieg im zweiten Quartal ähnlich, aber von niedrigerem Niveau kommend um 0,71 Prozentpunkte auf 1,35 Prozent – mehr als eine Verdoppelung der Zinsen binnen drei Monaten. In der Spitze erreichte die Rendite mit 1,926 Prozent den höchsten Stand seit acht Jahren. Der Bund-Future, der die Kursentwicklung von Bundesanleihen an der Terminbörse wiedergibt, verzeichnete im zweiten Quartal wieder einen entsprechend hohen Kursverlust: 6,2 Prozent.
An den Devisenmärkten setzte der US-Dollar wegen seines wachsenden Zinsvorteils seinen Aufwärtstrend beschleunigt fort. Die US-Währung legte im zweiten Quartal gegenüber dem Euro 5,2 Prozent auf 1,05 US-Dollar zu.
Rohstoffmärkte
Nachdem es an den Rohstoffmärkten unter dem Einfluss des russischen Angriffs auf die Ukraine zu starken Preisanstiegen gekommen war, setzte sich im zweiten Quartal eine leichte Gegenbewegung durch. Grund dafür sind zunehmende Sorgen um die Weltkonjunktur. Eine Rezession würde die Nach-frage auf den Weltmärkten sinken lassen. Der Ölpreis, der im ersten Quartal um mehr als 40 Prozent nach oben geschossen war, gab um rund zwei Prozent auf 109,20 US-Dollar, für ein Barrel der europäi-schen Ölsorte Brent bzw. 103,50 US-Dollar für ein Barrel der US-Ölsorte WTI nach. Die Weltmarktpreise für Industriemetalle sanken stärker, Kupfer beispielsweise um gut 20 Prozent.
Die Edelmetallpreise konnten nicht von den Krisen und Sorgen profitieren, sondern litten unter dem Zinsanstieg, weil zinslose Edelmetalle einen Verzicht auf alternativ mögliche Zinseinnahmen bedeuten. Der Goldpreis war in Reaktion auf den russischen Angriffskrieg im März auf zeitweilig mehr als 2.000 US-Dollar pro Unze gestiegen. Dieses Niveau konnte die Krisenwährung im zweiten Quartal nicht halten. Im Mai kehrte der Goldpreis wieder auf gut 1.800 US-Dollar zurück und stand Mitte des Jahres 6,7 Prozent niedriger als drei Monate zuvor bei 1.807,50 US-Dollar pro Unze. In Euro fällt der Rückgang aufgrund des US-Dollar-Anstiegs geringer aus: minus 1,5 Prozent auf 1.723,50 Euro. Das industriell wichtigere Silber verlor sogar 18,5 Prozent auf 20,22 US-Dollar pro Unze.
Markttechnik
Die Aktienmärkte setzten gerade im Juni ihre Verluste fort. Im Dax sollten die alten Tiefs im Bereich 12.400 bis 12.500 Punkten halten, sonst besteht weiteres Abwärtspotential. Im Bund-Future kam es auch im Juni zu einem Ausverkaufstag, ab diesen Zeitpunkt erholte sich der Rentenmarkt.
3. Bericht der Fonds-Vermögensverwaltung zum 2.Quartal 2022
Aktienbereich
Aufgrund der weiterhin hohen Inflationsraten und der immer größer werdenden Unsicherheit bezüglich der Energie- insbesondere der Gasversorgung, stiegen die Sorgen um die Konjunkturentwicklung und der damit verbundenen Unternehmensgewinne, stark an. Die Aktienmärkte verbuchten einen weiteren deutlichen Rückgang und erreichten Crashniveaus, so z.B. die US-Nasdaq mit bis zu knapp 30 % Ver-lusten. In unseren Strategiedepots haben wir hier keine Veränderungen vorgenommen.
Rentenbereich
Auch die Rentenmärkte waren wegen Inflationssorgen stark unter Druck. Wir verkauften in der Strategie MZ 3 den „Nordea Flexible Fixed Income“ und kauften dafür den „IQAM Short Term“, dieser investiert in kurze Laufzeiten.
Alternative Anlagen
Speziell Silber, aber auch Platin und Gold konnten sich dem Abwärtstrend nicht entziehen und mussten im zweiten Quartal deutliche Abschläge hinnehmen. Wir halten die Bestände und erwarten eine Gegen-reaktion.
4. Spezialthema Vermögensnachfolge – „Wohnungsrecht und Pflichtteilergänzung“
Am 29.06.2016 fällte der Bundesgerichtshof (BGH) ein für die Praxis äußerst bedeutsames Urteil. Es ging um die seit vielen Jahren hoch umstrittene Frage des Fristanlaufs bei Grundstückschenkungen unter dem Vorbehalt eines Wohnungsrechts.
Gerade die Grundstücksschenkung unter Wohnungsrechts- bzw. Nießbrauchrechtsvorbehalt stellt ein wichtiges Gestaltungsmittel in Bezug auf eine steueroptimierte Übertragung von werthaltigem Grundbesitz von der älteren auf die jüngere Generation dar. Bekanntlich kann ein Pflichtteilsberechtigter nach § 2325 Abs. 1 BGB in Fällen, in denen der Erblasser innerhalb von 10 Jahren vor seinem Tod Schenkungen gemacht hat, eine Ergänzung des Pflichtteils verlangen. Dabei wird für die Berechnung des Pflichtteilsergänzungsanspruchs der Wert des geschenkten Gegenstands (der Immobilie) für jedes Jahr, das seit der Schenkung bis zum Erbfall vergangen ist, um 10 % abgeschmolzen (§ 2325 Abs. 3 S. 1 BGB). Nach Ablauf von 10 Jahren seit der Schenkung scheidet eine Pflichtteilsergänzung insgesamt aus. Fraglich war, ob bei einer Immobilienübertragung insbesondere der älteren auf die jüngere Generation unter Wohnungsrechtsvorbehalt zugunsten der übertragenden Generation die 10-Jahresfrist überhaupt anlief. Im Jahre 1994 hatte nämlich der BGH ausgesprochen, dass diese Frist nur zu laufen beginne, wenn der Erblasser nicht nur seine Rechtsstellung als Eigentümer endgültig aufgebe, sondern darüber hinaus auch darauf verzichte, den verschenkten Gegenstand – sei es aufgrund vorbehaltener dinglicher Rechte, sei es durch Vereinbarung schuldrechtlicher Ansprüche – im Wesentlichen weiterhin zu nutzen. Behalte sich der Erblasser bei der Schenkung eines Grundstücks die Nutzung uneingeschränkt vor, gebe er den „Genuss“ des verschenkten Gegenstands nicht auf. In diesem Fall sei das Wirtschaftsgut „Immobilie“ weiterhin dem Schenker zuzurechnen. Im konkreten Fall hatte der BGH den Fristablauf bejaht, weil der Erblasser und seine Ehefrau sich ein Wohnungsrecht nicht an dem aus drei Etagen (Erd-, Ober- und Dachgeschoss) bestehenden gesamten Haus vorbehalten hatten, sondern nur an den Räumlichkeiten im Erdgeschoss sowie zusätzlich die Mitbenutzung weiterer Grundstücksteile. Bestehe das im Wohnungsrecht verankerte Ausschließungsrecht nur an Teilen der übergebenen Immobilie, so sei der Erblasser – so die Ansicht des BGH – mit dem Vollzug des Übergabevertrages nicht mehr als „Herr im Haus“ anzusehen. In diesem konkreten Fall bejahte der BGH daher den Anlauf der 10-Jahresfrist, zumal die Eltern aufgrund der Regelung im Übergabevertrag nicht die Möglichkeit gehabt hätten, die Nutzung einem Dritten zu überlassen.
Gerade hinsichtlich dessen, dass der BGH erst 2016 hierüber entschieden hat, macht es notwendig frühere Regelungen oder jetzt geplante Übertragungen zu prüfen. Vor allem wenn Sie befürchten, dass ein Pflichtteilsberechtigter Ihren Erben gefährlich werden könnte.
Haben Sie Fragen? Dann unterstützt Sie unser Vermögensnachfolgexperte, Mathias Dopfer, CFEP®. Er analysiert mit Ihnen Ihre familiäre und finanzielle Struktur und bindet je nach Notwendigkeit Steuerberater, Fachanwälte oder Notar mit ein. Mathias Dopfer, CFEP® ist zertifizierter Erbschafts- und Stiftungsplaner. Beim FBSP Deutschland wird seine Zertifizierung alle 2 Jahre überprüft. So wird eine qualitativ hohe Beratungsleistung sichergestellt. Herrn Dopfer können Sie über Ihren Berater für eine Expertenberatung zur Vermögensnachfolge anfordern.
5. Pressenews / Mediathek
Neben den aktuellen Meldungen auf unserer Homepage (Startseite) finden Sie unter dem Reiter „News“ auch unsere Mediathek. Die aufgezeichneten Videos zu Wirtschafts- und Börsenthemen können unter folgenden Link abgerufen werden.
Im Juni wurden zwei neue Videos zu folgenden Themen eingestellt:
- Immobilienfalle Altersvorsorge (Herr Schweitzer)
- Fehler im Testament (Herr Dopfer)
Diese sind unter folgenden Link abrufbar.
Im Jahr 2022 waren wir bereits mit Berichten und Interviews in der Presse vertreten, eine aktuelle Auswahl finden Sie unter
https://www.anceka.de/wir-in-der-presse/
Die letzten drei Berichte können sie direkt unter den folgenden Links abrufen
https://www.anceka.de/wp-content/uploads/Jubila%CC%88um-und-Abschied3.pdf
https://www.anceka.de/wp-content/uploads/2022-0329-Neue-Bestmarken-Allga%CC%88uer-Zeitung.pdf
6. Personal
Die AnCeKa Vermögensbetreuungs AG bietet zum 1.9.2023 eine Ausbildungsstelle zum Bankkaufmann/-frau mit Schwerpunkt Vermögensanlage an.
Mehr zur Ausbildungsstelle
Weiterhin bieten wir in Zusammenarbeit mit der Dualen Hochschule in Ravensburg einen Studienplatz zum 1.10.2023 für den „Bachelor of Arts“ – BWL Finanzdienstleistungen mit Schwerpunkt Vermögensanlage an.
Mehr zum Dualen Studium
7. Umgang mit der Pandemie – aktuell
Wir sind zu den üblichen Geschäftszeiten für Sie erreichbar. Weiterhin bieten wir auch Termine (z.B. Strategie-Gespräche) über Telefonie oder Konferenzanlagen an. Die laufende Überwachung der Informationen zum Corona-Virus ist gewährleistet.
8. Zitat
„Prognosen sagen viel über den Prognostiker aus. Aber sie sagen dir nichts über die Zukunft.“
Warren Buffet
Mehr...
Unsere Nachrichten sollen Sie über die Marktentwicklung, die strategische Ausrichtung sowie aktuelle Sonderthemen informieren. Mehr von der AnCeKa AG finden Sie immer auf unserer Homepage.
Viele Grüße aus dem Allgäu, weiterhin alles Gute und bleiben Sie zuversichtlich!
Ihre
AnCeKa Vermögensbetreuungs AG
AnCeKa Vermögensbetreuungs AG
Schraderstraße 4
87600 Kaufbeuren
Tel 08341 96673-0
Fax 08341 96673-20
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AnCeKa Vermögensbetreuungs AG
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87700 Memmingen
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Die vorgenommenen Angaben dienen zur Information, sind aber kein Angebot zum Kauf oder Verkauf von bestimmten Finanzinstrumenten, deshalb ersetzen sie nicht eine individuelle anlegergerechte Beratung.