24. April 2026
Neues aus der Finanzwelt
Inhalt
1. Finanzieller Betrug im Internet
Über die BaFin hat uns ein Newsletter der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA erhalten. Im Kern geht es darum, die Bürger zu sensibilisieren, sich vor Online-Finanzbetrug und Betrugsversuchen, die durch KI betrieben werden, zu schützen. Dabei geht dieses Papier auf mögliche Warnzeichen ein und wie Sie sich schützen können. Letztlich gibt es Informationen was Sie tun können, wenn sie leider doch zum Opfer geworden sind.
Wir bitten Sie, diesen Beitrag zu lesen und gerne auch in Ihrem Umfeld zu verteilen.
2. Allgemeiner Marktkommentar zum 1. Quartal 2026
Allgemeiner Marktkommentar 1. Quartal 2026
Auch in den ersten Monaten dieses Jahres bewegte vor allem die Politik von US-Präsident Donald Trump die Märkte. Da war zum einen die geplante Übernahme Grönlands und zum anderen sein Angriff auf den Iran. Letzterer löste die größte Versorgungskrise bei fossilen Energieträgern seit dem Zweiten Weltkrieg aus. Statt Leitzinssenkungen müssen die Märkte nun mit Zinserhöhungen rechnen, um die wiederkehrende Inflation zu bekämpfen.
Aktienmärkte
Die Aktienmärkte erlebten zunächst einen positiven Jahresauftakt. In Erwartung einer moderaten Konjunkturbelebung bei geringer Inflation und infolgedessen eines günstigen Zinsumfeldes kletterten die Kurse bis Mitte Januar. Als US-Arbeitsmarktdaten dieses positive Szenario bestätigten, erreichten viele Aktienindizes neue Rekordhochs. So überschritt der EURO STOXX 50 erstmals die Marke von 6.000 Punkten und der DAX von 25.000 Punkten.
Allerdings ließ die Aufwärtsdynamik nach, als US-Präsident Trump drohte, seinen eigenen Zoll-Deal mit der EU zu brechen, wenn sich die Europäer gegen eine Übernahme Grönlands durch die USA stellen würden. Die Aussicht auf höhere und gegenseitige Zölle belastete die Aktienmärkte. Aktien der Software-Branche litten zudem unter der Angst, dass die Geschäftsmodelle durch den Einsatz Künstlicher Intelligenz (KI) ausgehöhlt werden könnten. Auch die Sorgen um die hohen Kosten des KI-Aufbaus belasteten die Aktienmärkte. So standen die Aktien der so genannten Hyperscaler Amazon, Alphabet, Microsoft und Meta unter Verkaufsdruck. An der Wallstreet setzten sich Umschichtungen aus Technologie-Aktien in eher traditionelle Geschäftsmodelle fort
Der Dow Jones mit seinem höheren Anteil an Aktien der Old Economy kletterte im Februar auf einen neuen Rekord bei 50.512 Punkten, geriet dann aber im März unter die Räder des Irankriegs. Er fiel bis auf 45.057 Zähler und beendete das Quartal schließlich mit einem Minus von 3,6 Prozent bei 46.341,5 Punkten. Der für den Gesamtmarkt repräsentativere S&P 500 Index blieb dagegen im Februar knapp unter seinem im Januar aufgestellten Rekordhoch von 7.002 Punkten. Im März fiel der Index bis auf 6.317 Zähler und schloss das Quartal bei 6.528,5 Punkten mit einem Verlust von 4,6 Prozent ab. Der von den großen Technologie-Konzernen geprägte Nasdaq-100-Index hatte sich zwar Ende Januar seinem bisherigen Rekord von Ende Oktober bei 26.182 Zählern genähert, rutschte aber schon im Februar ab und fiel im März mit vorübergehend 22.841 Punkten auf den tiefsten Stand seit dem Sommer des Vorjahres. Dieser Index beendete den Berichtszeitraum mit einem Verlust von 6,0 Prozent bei 23.740 Zählern.
An den europäischen Aktienmärkten setzten sich die Aufwärtstrends nach dem Rückzieher von Trump in der Grönland-Frage im Februar fort. Der EURO STOXX 50 näherte sich erstmals bis auf wenige Nachkommastellen der Marke von 6.200 Punkten. Der Deutsche Aktienindex DAX tat sich dagegen schwerer und blieb in der Nähe der 25.000-Punkte-Marke und somit unter seinem Rekord aus dem Januar bei 25.507,8 Zählern. Unter dem Eindruck der Energiekrise ging es schließlich auch an den europäischen Aktienmärkten im März abwärts. Der EURO STOXX 50 beendete das Quartal mit einem Rückgang von 3,8 Prozent bei 5.569,7 Zählern und der DAX mit einem Verlust von 7,4 Prozent bei 22.680 Punkten.
Die Outperformance des japanischen Aktienmarktes setzte sich zunächst fort. Auf die Ankündigung vorgezogener Neuwahlen reagierte die Börse Tokio mit einem Rekordhoch. Der Nikkei 225 Index kletterte bis Ende Februar erstmals in der Spitze bis auf 58.741 Punkte. Im März konnte sich schließlich auch Japan den Auswirkungen des Irankrieges nicht entziehen. Das Land gehört zu den Volkswirtschaften, die besonders stark von Öl- und Gaseinfuhren aus dem Persischen Golf abhängig sind. Vom Rekordhoch fiel der japanische Aktienindex bis zum Quartalsende auf 51.064 Zähler, also um rund 13 Prozent. Da der Index im Januar und Februar in der Summe stärker gestiegen war, verblieb für das erste Quartal ein kleines Plus von 1,4 Prozent. Der repräsentativere TOPIX Index erzielte einen Zuwachs in Höhe von 2,6 Prozent.
Anleihemärkte
US-Staatsanleihen litten vor dem Hintergrund der Grönland-Frage zunächst unter Verkäufen mehrerer institutioneller Großanleger aus skandinavischen Ländern. Schließlich reduzierten auch chinesische Banken ihre hohen Bestände in US-Treasury-Bonds. Durch die Kursverluste stieg die Rendite zehnjähriger US-Staatsanleihen bereits im Januar auf rund 4,3 Prozent und damit den höchsten Stand seit August vergangenen Jahres. Nach dem erfolgreichen Widerstand der Europäer gegen die von Trump geforderte Übernahme Grönlands stabilisierten sich US-Staatsanleihen, sodass die zehnjährige Rendite wieder auf knapp unter 4,0 Prozent sank.
Danach führte der Angriff auf den Iran auch an den Anleihemärkten zu Kursverlusten. Die Rendite von US-Staatsanleihen mit zehn Jahren Laufzeit erreichte Ende März 4,31 Prozent, 15 Basisstellen mehr als zum Jahreswechsel. Vor allem die Erwartung höherer Inflation führte auch außerhalb der USA zu steigenden Zinsen. So stieg etwa die Rendite deutscher Bundesanleihen im ersten Quartal um 0,15 Prozentpunkte – in diesem Fall allerdings nur auf 3,01 Prozent.
Am Devisenmarkt geriet der US-Dollar im Januar vor dem Hintergrund der Grönland-Frage unter Druck. Die US-Währung fiel im Januar vorübergehend auf nur 0,83 Euro. Mit der Nominierung von Kevin Warsh als Chef der US-Notenbank schwächten sich die Erwartungen einer sehr lockeren US-Geldpolitik ab. Darauf beendete die US-Währung ihren Abwärtstrend. Mit dem Beginn des Irankrieges kam es zu Umschichtungen zugunsten des US-Dollars, der im Laufe des März bis auf knapp 0,88 Euro stieg. Für das erste Quartal verblieb schließlich ein Anstieg um 1,6 Prozent auf 0,866 Euro pro US-Dollar bzw. 1,155 US-Dollar pro Euro.
Rohstoffmärkte
Die Rohstoffmärkte erlebten ein sehr wechselhaftes Quartal. Die Preise der Edelmetalle setzten ihre Rallye im Januar zunächst noch beschleunigt fort. Gold markierte bei 5.599 US-Dollar pro Unze ein neues Rekordhoch, Silber bei 121 US-Dollar und Platin bei 2.923 US-Dollar. Dann lieferte die Nominierung von Kevin Warsh zum nächsten Fed-Präsidenten einen Anlass für Gewinnmitnahmen, weil von ihm eine Fortsetzung der vernünftigen US-Geldpolitik ungeachtet der Forderungen von Trump erwartet wird.
Bei der Korrektur ging der Großteil des Preisanstiegs seit Jahresbeginn wieder verloren. Im Februar stabilisierten sich die Preise der Edelmetalle schließlich wieder. Beim Ausbruch des Irankriegs jedoch konnte Gold seinem Ruf als Krisenprofiteur nicht entsprechen. Die Preise von Edelmetallen litten unter den veränderten Zinserwartungen. Höhere Zinsen machen die zinslosen Edelmetalle relativ gesehen weniger attraktiv. Der Goldpreis rutschte von rund 5.400 US-Dollar pro Unze Anfang März im Laufe des Monats auf rund 4.500 US-Dollar ab. Mit einem Preis von 4.682 US-Dollar pro Unze ergab sich für das Quartal ein Anstieg von 8,4 Prozent. In Euro kommt zusätzlich die Stärke des Dollars zum Tragen. Der Preis für eine Unze lag mit 4.047 Euro genau 10,0 Prozent höher als zum Jahreswechsel.
Für die Weltwirtschaft weitaus folgenschwerer ist der starke Preisanstieg beim Öl. Vor allem viele Volkswirtschaften in Asien sind von Ölimporten aus der Golfregion abhängig. Der Preisanstieg auf dem Weltmarkt machte sich allerdings auch dort umgehend bemerkbar, wo man nicht auf Öl aus dem Persischen Golf angewiesen ist, wie in den USA. So schoss der Preis für ein Barrel der nordamerikanischen Ölsorte West Texas Intermediate (WTI) von unter 70 US-Dollar auf über 100 US-Dollar, als es zur Ausweitung des Iran-Krieges auf Öl- und Gasanlagen und zu Angriffen auf Öltanker in der Straße von Hormus kam.Der Preis für ein Barrel der europäischen Ölsorte Brent stieg von unter 80 auf fast 120 US-Dollar. Am Ende des Quartals lagen die Preise mit 93 US-Dollar für WTI und 104 US-Dollar für Brent 63 bzw. 70 Prozent höher als zum Jahresbeginn. Der Bloomberg Commodity Index, in dem die fossilen Energieträger hohes Gewicht haben, stieg im ersten Quartal um 23,3 Prozent.
3. Bericht der Fonds-Vermögensverwaltung zum 1. Quartal 2026
In unseren Strategien “ausgewogen” und “offensiv” haben wir im Jahr 2026 bisher noch keine Veränderungen vorgenommen. Wir warten, aufgrund der volatilen Marktlage, auf entsprechende Kaufgelegenheiten und halten hierzu in beiden Strategien ca. 15% Liquidität in Form von Kontoguthaben und kurzlaufenden Geldmarktfonds.
Die ausgewogene Strategie liegt aktuell mit einer Rendite nach Kosten in Höhe von -0,94% genau auf Höhe der Benchmark. Die offensive Strategie notiert mit einer Rendite von -1,03% etwas besser als die Benchmark.
4. Vermögensnachfolgeplanung
„Schließfach geerbt – Steuerfalle inklusive!”
Der Einbruch in eine Gelsenkirchener Sparkasse Ende 2025 lenkt den Blick auf ein oft unterschätztes Risiko: Schließfächer können im Erbfall erhebliche steuerliche und rechtliche Probleme verursachen – insbesondere dann, wenn die Herkunft der darin verwahrten Vermögenswerte nicht eindeutig dokumentiert ist.
Der spektakuläre Einbruch in eine Gelsenkirchener Sparkasse Ende 2025, bei dem Tausende Schließfächer aufgebrochen wurden, hat viele Bankkunden verunsichert. Doch während die meisten sich um Versicherungsschutz und Schadenersatz sorgen, übersehen sie ein grundsätzliches Problem, das unabhängig von Einbrüchen besteht: Schließfächer können im Erbfall zur erheblichen steuerlichen und rechtlichen Belastung werden.
Grundsätzlich regelt § 1922 Abs. 1 BGB, dass mit dem Tod einer Person deren Vermögen als Ganzes auf den oder die Erben übergeht. Dies umfasst auch den Inhalt von Schließfächern, unabhängig davon, ob dieser aus Bargeld, Wertpapieren oder sonstigen Gegenständen besteht. Gemäß § 12 ErbStG müssen die Erben zeitnah den Wert des Schließfachinhalts ermitteln und in der Steuererklärung angeben. Bei Gegenständen, die schwer zu bewerten sind, wie Kunstwerke oder wertvolle Sammlungen, kann ein Sachverständigengutachten erforderlich sein. Das eigentliche Risiko für die Hinterbliebenen liegt jedoch nicht in der möglicherweise anfallenden Erbschaftsteuer, sondern in der oft fehlenden Nachweisbarkeit der Herkunft der eingelagerten Vermögenswerte.
Erbe übernimmt die Pflichten des Erblassers
Da der Erbe rechtlich vollumfänglich in die Pflichten des Erblassers tritt, übernimmt er mit dem Schlüssel auch die Verantwortung für die steuerliche Historie des Inhalts. Ein Schließfach ist kein neutraler Ort, sondern kann im Erbfall zum Auslöser für geldwäscherechtliche Prüfungen und sogar strafrechtliche Ermittlungen werden, falls die Mittelherkunft unklar bleibt. Die Gefahr beginnt dort, wo sich im Schließfach Vermögenswerte ohne belegbare Herkunft befinden: Bargeld, Gold, Edelmetalle, Münzen oder andere leicht bewegliche Werte. Das bedeutet: Kann die Herkunft des Geldes oder der Wertgegenstände nicht belegt werden, drohen Nachfragen vom Finanzamt. Besonders schwierig wird es, wenn Erben erst mehrere Jahre nach dem Erbfall vom Finanzamt kontaktiert werden. Dann sind Zeugen oft nicht mehr erreichbar, Belege fehlen und die Beweislast liegt beim Erben. Wer ein Schließfach erbt, sollte den Inhalt nicht einfach übernehmen, sondern steuerlich und rechtlich prüfen lassen. In diesem Zusammenhang ist bedeutsam zu wissen, Banken sind gesetzlich verpflichtet, die Eröffnung und die Existenz eines Schließfachs dem Finanzamt zu melden (Schließfachregister). Die Bank informiert das Finanzamt, dass zum Todestag ein Schließfach bestand. Der Inhalt des Schließfachs ist Teil der Erbschaftsteuererklärung.
Der Erbe hat somit die steuerlichen Pflichten des Erblassers zu erfüllen, soweit noch keine Verjährung eingetreten ist. Stellt der Erbe fest, dass frühere Steuererklärungen des Erblassers unrichtig oder unvollständig waren, trifft ihn eine Berichtigungspflicht nach § 153 AO. Unterlässt der Erbe diese Berichtigung, obwohl er Anhaltspunkte für unversteuerte Vermögenswerte hat, riskiert er selbst strafbar zu werden. Und zwar nicht wegen des Erbes – sondern wegen eigener Steuerhinterziehung nach § 370 AO. Das ist der entscheidende Punkt. Aus einem passiven Erben kann so schnell ein aktiver Steuersünder werden.
Schon zu Lebzeiten für Transparenz sorgen
Doch nicht nur Erben sollten rechtzeitig handeln. Am besten sollten vorausschauende Erblasser bereits zu Lebzeiten für maximale Transparenz sorgen. Wer Vermögen verantwortungsvoll hinterlassen möchte, sollte schriftlich dokumentieren, woher Bargeld oder Wertgegenstände stammen und diese Informationen für die Erben zugänglich machen. Das schützt nicht nur das Vermögen, sondern vor allem die Erben. Nur eine saubere Dokumentation schützt das Familienvermögen vor dem Zugriff der Behörden und bewahrt die Erben vor der persönlichen Haftung.
Nachfolgeplanung und Schließfächer
Für die Nachfolgeplanung ist es wichtig, klare Regelungen zu treffen, wer im Todesfall oder bei längerer Abwesenheit Zugang zum Schließfach erhält. Dies kann durch eine schriftliche Vollmacht über den Tod hinaus – zum Beispiel mittels Generalvollmacht/Vorsorgevollmacht – bei der Bank oder durch testamentarische Anordnungen erfolgen. Wer Erbe ist und Zugang zum Schließfach benötigt, bestimmt sich entweder nach den Anordnungen in einem Testament oder Erbvertrag oder – falls keine letztwillige Verfügung errichtet wurde – nach der gesetzlichen Erbfolge. Die Legitimation kann durch einen Erbschein oder die Ausfertigung bzw. beglaubigte Abschrift der letztwilligen Verfügung – also eines Testaments oder Erbvertrags – und der dazugehörigen Eröffnungsniederschrift des Nachlassgerichts erfolgen. Analog zu den Anforderungen bei besonderen elektronischen Postfächern sollte dokumentiert werden, wann und an wen Zugangsrechte eingeräumt oder entzogen wurden. Das Regeln der Nachfolge kann Prozesse beschleunigen, Unklarheiten vermeiden und vor Vermögensverlusten schützen.
Letztlich zeigt somit der Vorfall in Gelsenkirchen, dass Sicherheit nicht nur Schutz vor Diebstahl bedeutet, sondern vor allem die rechtliche Absicherung gegenüber dem Staat. Transparenz bezüglich Herkunft und Zweck der Inhalte, rechtzeitige Beratung und eine gründliche Nachlassplanung sind unverzichtbare Bausteine einer verantwortungsvollen Finanzplanung. „Estate Planning wird auch deshalb zunehmend wichtiger. Das Vermögen des Kunden und dessen Übergang auf die nachfolgenden Generationen steht bei einem CERTIFIED FOUNDATION AND ESTATE PLANNER (CFEP®) klar im Mittelpunkt der Betrachtung.
Haben Sie Fragen?
Dann unterstützt Sie unser Vermögensnachfolgexperte, Mathias Dopfer, CFEP®.
Er analysiert mit Ihnen Ihre familiäre und finanzielle Struktur und bindet je nach Notwendigkeit Steuerberater, Fachanwälte oder Notar mit ein. Mathias Dopfer (CFEP®) ist zertifizierter Erbschafts- und Stiftungsplaner. Beim FBSP Deutschland wird seine Zertifizierung alle 2 Jahre überprüft. So wird eine qualitativ hohe Beratungsleistung sichergestellt. Herrn Dopfer können Sie über Ihren Berater für eine Expertenberatung zur Vermögensnachfolge anfordern.
5. Pressenews / Mediathek
Immer wieder sind wir gefragte Experten der regionalen und überregionalen Presse. Die entsprechenden Artikel finden Sie unter Wir in der Presse.
Auf unserer Homepage unter Videos finden Sie unsere Mediathek mit Videos zu Wirtschafts- und Börsenthemen.
6. Personal
Aktuell suchen wir zur Verstärkung unseres Teams eine(n) Vermögensverwalter*in (m/w/d).
Die AnCeKa AG bietet eine Ausbildungsstelle zum Bankkaufmann/-frau (m/w/d), mit Schwerpunkt Vermögensanlage, zum 1.9.2026 an.
7. Nachhaltigkeit vor Ort
Wir sind Mitglied im Bündnis Klimaneutrales Allgäu.
Das Bündnis Klimaneutrales Allgäu, fördert durch den Klimafonds Allgäu, Projekte die Treibhausgasemissionen reduzieren oder einen Beitrag zum Klimaschutz leisten und sich wirtschaftlich nicht alleine tragen können. Der Fördertopf füllt sich indem die Bündnispartner ihre Restemissionen kompensieren – auch wir als AnCeKa leisten unseren Beitrag.
Nähere Informationen über den Klimafonds Allgäu, sowie das Bewerbungsverfahren können nachstehendem Link entnommen werden.
https://buendnis-klimaneutrales-allgaeu.de/neues-aus-dem-buendnis/klimafonds-allgaeu-bewerbung-2026/
8. Zitat
„Für etwas hart zu arbeiten, was einem egal ist, nennt man Stress.
Für etwas hart zu arbeiten, was man liebt, nennt man Leidenschaft.”
Simon Sinek – amerikanischer Autor und Unternehmensberater
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Unsere Nachrichten sollen Sie über die Marktentwicklung, die strategische Ausrichtung sowie aktuelle Sonderthemen informieren. Mehr von der AnCeKa AG finden Sie immer auf unserer Homepage.
Wir wünschen Ihnen eine schöne Frühlingszeit und hoffentlich bald wärmere Temperaturen.
Viele Grüße aus dem Allgäu.
Ihre
AnCeKa Vermögensbetreuungs AG
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